§ 12 Abs. 1 SchumGGesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Vom 27. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1An jeder Schule sind, soweit Schülerinnen und Schüler in Klassenverbänden unterrichtet werden, Klassenkonferenzen zu bilden. 2Vorsitzende oder Vorsitzender der…
§ 71 Abs. 1 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58. Den Vorsitz führt die…
§ 13 Abs. 1 SchumGGesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Vom 27. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Soweit die Schülerinnen und Schüler nicht in Klassenverbänden zusammengefasst sind, werden Konferenzen der einzelnen Klassenstufen (Jahrgangskonferenzen)…
§ 13 Abs. 7 PrRealSchulV SLZeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Realschulen in privater Trägerschaft im Saarland Vom 24. Juli 2006
Die nach den Absätzen 1 sowie 3 bis 6 von der Klassenkonferenz zu fassenden Beschlüsse ergehen unter Vorsitz des Schulleiters/der Schulleiterin oder des…
§ 15 Abs. 4 ZVO-Gym. IZeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - bis zur Klassenstufe 10 für das auslaufende achtjährige Gymnasium Vom 15. Juli 2002
Die nach den Absätzen 1 und 3 von der Klassenkonferenz zu fassenden Beschlüsse ergehen unter Vorsitz des Schulleiters/der Schulleiterin oder des…