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In Artikel 15 Satz 3 des Gesetzes über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2001 und 2002 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2001 und 2002) und zur Änderung der Vorläufigen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen vom 14. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 513) wird die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
In § 3 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für…
In § 3 Absatz 2 werden die Wörter „das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ durch die Wörter „das Staatsministerium für Soziales und…
Das Gesetz zur Ergänzung der Rechtsgrundlagen des Verwaltungsaufbaus gemäß Artikel 83 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (Sächsisches…
Das Sächsische Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz (SächsAGBSHG) vom 6. August 1991 (SächsGVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 § 1 Nr. 14…
Das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB) vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 169) wird wie folgt geändert: In § 3 Abs. 2, § 4…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.