Art. 2 SN-1639Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl"
Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz“ vom 12. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 673, 674), geändert durch…
Art. 1 Abs. 5 Nr. 7 SN-1639Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl"
In § 11 werden die Wörter „die Staatsregierung des Freistaates Sachsen, sie“ durch die Wörter „das Staatsministerium für Soziales, es“ ersetzt.
Art. 3 SN-1639Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl"
Das Staatsministerium für Soziales kann den Wortlaut des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ und des Gesetzes…