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Das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB) vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 169) wird wie folgt geändert: In § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und Satz 2, Abs. 4, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 wird jeweils die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
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