Art. 1 Abs. 8 Satz 2 Nr. 17 Buchst. b SN-19916Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021
In Nummer 3 wird die Angabe „EUR“ durch das Wort „Euro“ ersetzt.
Art. 3 Abs. 1 SN-12474Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze
Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und über die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung von Sportwetten, Lotterien und…
Art. 6 SN-5043Gesetz zur Änderung verschiedener Vorschriften des Sächsischen Landesrechts
Das Erste Gesetz zur Euro-bedingten Änderung des sächsischen Landesrechts vom 19. Oktober 1998 (SächsGVBl. Nr. 19 S. 505) wird wie folgt geändert: