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In der Tarifstelle 1.3.1 der Anlage 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO) vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 349) werden nach dem Wort „Entschädigungen“ die Wörter „und Vergütungen“ eingefügt.
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