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Die Mitteilung über Zeit und Ort des Grenztermins kann formlos erfolgen. Die Mitteilung soll enthalten:
Zeit und Ort des Termins,
die betroffenen Flurstücke,
den Grund für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen,
einen Hinweis darauf, dass auch bei Nichterscheinen die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen vorgenommen werden kann,
einen Hinweis darauf, dass die Beteiligten eine schriftlich oder elektronisch bevollmächtigte Vertreterin oder einen schriftlich oder elektronisch bevollmächtigten Vertreter entsenden können und die Wahrnehmung des Termins im eigenen Interesse und auf eigene Kosten erfolgt.
Mit Einverständnis der Verhandlungsleiterin oder des Verhandlungsleiters und der anwesenden Beteiligten können andere Personen an dem Grenztermin teilnehmen; sie werden dadurch nicht Beteiligte.