Sonderungs- und Abmarkungsverordnung (SonAbmV) Vom 5. Juni 2009
Unberührt bleiben abweichende Regelungen für die Abmarkung der Bundesgrenze und der in die Bundesgrenze fallenden Eigentumsgrenzen. Unberührt bleiben auch abweichende Regelungen über die Abmarkung der Landesgrenze.
§ 7 SonAbmV
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