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Abzumarken sind in der Regel die Eck- und Knickpunkte der Grenze. Die Abmarkung ist so vorzunehmen, dass die Grenze von einem abgemarkten Punkt gerade zum nächsten verläuft. Ist die unmittelbare Abmarkung der Eck- und Knickpunkte wegen dauernder örtlicher Hindernisse nicht möglich oder nicht zweckmäßig, sollen die Punkte mittelbar, durch Zurücksetzen der Marken in der abzumarkenden Grenze (Rückmarken), abgemarkt werden. Sind durch die Abmarkung der Eck- oder Knickpunkte die geraden Grenzstrecken nicht ausreichend gekennzeichnet, sollen weitere Grenzmarken als Zwischenmarken eingebracht werden.
Wird eine Grenze durch einen Kreisbogen gebildet, sind mindestens drei Punkte des Bogens abzumarken.
Grenzmarken müssen so gesetzt werden, dass sie senkrecht stehen und von ihnen keine Gefährdung ausgeht.