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Als Grenzmarken sind in der Regel roh behauene, ortsfremde Natursteine mit quadratischem Querschnitt aus wetterbeständigem Gestein wie Granit zu verwenden. An Stelle von Natursteinen können auch dauerhafte Kunststeine, insbesondere aus armiertem Beton, verwendet werden; die Mitte des Kopfes muss durch ein Kreuz gekennzeichnet sein. Die Grenzsteine sollen mindestens 50 cm lang und so gestaltet sein, dass sie als Grenzmarken unzweifelhaft erkennbar sind. Der Querschnitt des Kopfes soll gradlinig begrenzt sein und mindestens 10 cm Seitenlänge haben. Die Standfläche soll mindestens so groß sein wie die Kopffläche.
Als Grenzmarken können auch unverwesliche Kunststoffmarken mit quadratischem oder rundem Kopf verwendet werden, soweit sie vom Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung zugelassen sind. Die Länge der Kunststoffmarken soll mindestens 50 cm betragen. Die Kopfoberseite der Kunststoffmarken soll eine Kantenlänge von mindestens 7 cm oder einen Durchmesser von mindestens 10 cm haben. Außer einem Mittelloch oder Kreuz muss auf der Kopfoberseite die Aufschrift „Grenzpunkt“ eingearbeitet sein.
Werden Grenzpunkte abgemarkt, die zugleich Gemarkungs- oder Gemeindegrenzen bezeichnen, können auf Antrag auch größere Grenzmarken verwendet werden.
Es ist anzustreben, bei der erstmaligen Abmarkung eines größeren Gebietes einheitlich Steine oder Kunststoffmarken zu verwenden.
In sumpfigem Gelände sind als Grenzmarken dauerhafte Pfähle aus Eichen- oder Lärchenholz mit einer Länge von mindestens 1 m und einem Durchmesser von mindestens 10 cm zu verwenden, wenn Steine oder Kunststoffmarken keinen sicheren Stand haben und auch nicht als Rückmarken gesetzt werden können. Ist die Verwendung von Grenzsteinen oder Kunststoffmarken wegen sonstiger örtlicher Verhältnisse nicht möglich oder nicht zweckmäßig, sind die Grenzpunkte durch eiserne Rohre, Bolzen, Schlagmarken oder ähnliche dauerhafte Markierungsmittel zu kennzeichnen. Grenzpunkte, die auf einen Felsen, Mauern, Rand- und Rinnensteine und dergleichen fallen, können auch durch Meißelzeichen gekennzeichnet werden, wenn anzunehmen ist, dass der Träger des Zeichens auf lange Zeit erhalten bleibt.