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Die Förderung des Bundes ist in der öffentlichen Kommunikation angemessen darzustellen.
Das Land bringt in den Bewilligungsbescheiden zum Ausdruck, dass die Förderung auch aus Finanzhilfen des Bundes erfolgt. Es legt den Förderempfängern auf, die Förderung durch den Bund auf Bauschildern auszuweisen, wenn für die jeweilige Maßnahme die Aufstellung von Bauschildern üblich ist.