Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Begünstigten und die Finanzinstrumente einsetzenden Stellen erkennen die Unterstützung aus den Fonds — einschließlich wiederverwendeter Mittel gemäß Artikel 62 — für das Vorhaben an, indem sie Handelt es sich bei einem Begünstigten des ESF+ um eine natürliche Person oder um Vorhaben, die im Rahmen des spezifischen Ziels gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m der ESF+-Verordnung unterstützt werden, so gilt die unter Unterabsatz 1 Buchstabe d festgelegte Anforderung nicht. Abweichend von Unterabsatz 1 Buchstaben c und d können bei aus dem AMIF, dem ISF und dem BMVI unterstützten Vorhaben in dem Dokument, das die Bedingungen für die Unterstützung enthält, spezifische Anforderungen für die öffentliche Darstellung von Informationen über die Unterstützung aus den Fonds festgelegt werden, wenn dies gemäß Artikel 69 Absatz 5 aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt ist.
auf der offiziellen Website des Begünstigten, sofern eine solche besteht, und den Social-Media-Sites des Begünstigten das Vorhaben kurz beschreiben — verhältnismäßig zur Höhe der Unterstützung —, einschließlich der Ziele und Ergebnisse, und die finanzielle Unterstützung der Union hervorheben;
die Unterstützung der Union auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial zur Durchführung des Vorhabens, die für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmer bestimmt sind, in Form einer Erklärung sichtbar hervorheben;
für die Öffentlichkeit deutlich sichtbare langlebige Tafeln oder Schilder mit dem Emblem der Union entsprechend den technischen Merkmalen gemäß Anhang IX anbringen, sobald die konkrete Durchführung von Vorhaben mit Sachinvestitionen angelaufen ist oder beschaffte Ausrüstung installiert ist, in Bezug auf
aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds unterstützte Vorhaben, deren Gesamtkosten 500 000 EUR übersteigen;
aus dem ESF+, dem JTF, dem EMFAF, dem AMIF, dem ISF oder dem BMVI unterstützte Vorhaben, deren Gesamtkosten 100 000 EUR übersteigen;
bei Vorhaben, auf die Buchstabe c nicht zutrifft, an einer für die Öffentlichkeit deutlich sichtbaren Stelle mindestens einen Anschlag in A3 oder größer oder eine gleichwertige elektronische Anzeige mit Informationen zum Vorhaben unter Hervorhebung der Unterstützung aus den Fonds anbringen; handelt es sich bei dem Begünstigen um eine natürliche Person, so sorgt der Begünstigte so weit wie möglich dafür, dass an einer öffentlich sichtbaren Stelle oder durch eine elektronische Anzeige geeignete Informationen verfügbar sind, in denen die Unterstützung aus den Fonds hervorgehoben wird;
bei Vorhaben von strategischer Bedeutung und bei Vorhaben, deren Gesamtkosten 10 000 000 EUR übersteigen, je nach Bedarf eine Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme organisieren und die Kommission und die zuständige Verwaltungsbehörde zeitnah einbinden.
Bei Kleinprojektefonds muss der Begünstigte die Verpflichtungen gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Interreg-Verordnung erfüllen. Bei Finanzinstrumenten gewährleistet der Begünstigte mittels der Vertragsbedingungen, dass die Endempfänger die Anforderungen gemäß Absatz 1 Buchstabe c erfüllen.
Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 47 oder den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels nicht nach und wurden keinerlei Abhilfemaßnahmen getroffen, so wendet die Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Maßnahmen an und streicht bis zu 3 % der Unterstützung aus den Fonds für das betroffene Vorhaben.
Die Begünstigten und die Finanzierungspartner stellen durch gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter die Medien und die Öffentlichkeit, sicher,…
sicherstellen, dass den Begünstigten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Bedingungen für die Unterstützung im Rahmen der einzelnen Vorhaben,…
Während der Durchführung eines Vorhabens informieren die Empfängereinrichtungen und Partnerorganisationen die Öffentlichkeit über die aus dem Fonds erhaltene…
Der Begünstigte ist für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die von den Fonds erhaltene Unterstützung durch die in den Absätzen 2, 3 und 4 genannten…
In dem Dokument mit den Bedingungen für die Unterstützung für einen Kleinprojektefonds sind neben den Elementen aus Artikel 22 Absatz 6 die erforderlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.