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Der schriftlichen Meldung zur Prüfung, die mindestens sechs Wochen vor Beginn der schriftlichen oder mittels digitalem Dokument in einer von der Schulaufsichtsbehörde bereitgestellten oder zugelassenen geschützten elektronischen Umgebung vorgenommenen Prüfung über den Leiter/die Leiterin des Ausbildungsganges beim Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft einzureichen ist, sind beizufügen:
beglaubigte Zeugnisabschriften über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung,
der Nachweis einer mindestens zweijährigen sozialpädagogischen Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einer Einrichtung, in der Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam gefördert werden,
eine Bestätigung der Leitung der Beschäftigungsstelle, dass der Prüfling sich in seiner Tätigkeit bewährt hat,
eine Erklärung, ob bzw. wo der Prüfling sich bereits einmal zu dieser oder einer gleichartigen Prüfung gemeldet hat.
Der Träger des Ausbildungsganges bestätigt die ordnungsgemäße Teilnahme an den mindestens 640 Unterrichtsstunden umfassenden Veranstaltungen der viersemestrigen berufsbegleitenden Zusatzausbildung.
Ausnahmen von den genannten Voraussetzungen bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft.