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Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Studierendenwerkes sind nach den für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Saarlandes geltenden Bestimmungen zu regeln.
Der Träger übernimmt eine Gewährträgerhaftung für bestehende und zukünftige Verbindlichkeiten, die sich aus der Mitgliedschaft des Studierendenwerkes im Abrechnungsverband I der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes ergeben.