Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Studierendenwerk für die Universität des Saarlandes, die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, die Hochschule für Musik Saar und die Hochschule der Bildenden Künste Saar ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Es trägt den Namen „Studierendenwerk Saarland“ (Studierendenwerk). Der Sitz des Studierendenwerkes ist Saarbrücken.
Das Studierendenwerk verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Das Studierendenwerk hat Satzungsrecht. Die Satzung und die Ordnungen bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Träger des Studierendenwerkes ist das Land. Der Träger des Studierendenwerkes übernimmt keine Gewährträgerhaftung mit Ausnahme der Regelung in § 14 Absatz 2 dieses Gesetzes.