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Das Darlehen wird semesterweise in Höhe der im jeweiligen Semester zu entrichtenden Studiengebühr ausgezahlt. Über die Fortführung oder Unterbrechung der Auszahlung kann die Darlehensnehmerin/der Darlehensnehmer semesterweise entscheiden.
[1]Der Zinssatz wird auf der Basis des 6-Monats-EURIBOR und der Bearbeitungsmarge des Kreditinstituts festgelegt. Er darf keine Gewinnmarge enthalten. Bis zum Beginn der Rückzahlungsphase des Darlehens werden die anfallenden Zinsen vom Saarland übernommen. Das Kreditinstitut muss allen neuen Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern eines Semesters einheitliche Konditionen anbieten.
Die Studierenden haben sowohl der Hochschule als auch dem Kreditinstitut alle Änderungen der für das Darlehen bedeutsamen Tatsachen unverzüglich mitzuteilen.