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Das Kreditinstitut zahlt das Darlehen an die Hochschule aus. Die Auszahlung erfolgt für das Wintersemester am 1. Dezember und für das Sommersemester am 1. Juni eines Jahres. Fällt einer dieser Tage auf einen arbeitsfreien Tag und ist eine Wertstellung zu diesem Termin nicht möglich, zahlt das Kreditinstitut am darauf folgenden Arbeitstag aus.
Die Hochschule erstattet ungerechtfertigte Darlehenszahlungen unverzüglich an das Kreditinstitut zurück.
Die Darlehensauszahlung endet in dem Semester, in dem die Darlehensnehmerin/der Darlehensnehmer ihr/sein Studium beendet, spätestens jedoch mit Ablauf der Auszahlungshöchstdauer. Die Auszahlungshöchstdauer berechnet sich nach § 5 Abs. 4 des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes; sie beträgt grundsätzlich höchstens 14 Semester. Abweichend von Satz 1 gilt die Auszahlungshöchstdauer als abgelaufen, wenn
die Darlehensnehmerin/der Darlehensnehmer beim Kreditinstitut den Antrag stellt, die Auszahlung vorher zu beenden,
die Darlehensberechtigung nicht vorliegt oder nachträglich wegfällt oder
der Darlehensvertrag gekündigt wird.