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In der mündlichen Prüfung soll der Anwärter im Rahmen eines Prüfungsgesprächs nachweisen, dass er die im Rahmen der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten au seine unterrichtspraktische Arbeit anwenden kann. Die Prüfungsfragen können sich auf alle im Rahmen der Ausbildung wichtigen Bereiche erstrecken.
Die mündliche Prüfung soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.
Die Leistungen in der mündlichen Prüfung werden mit einer Endnote gemäß § 24 bewertet.
Über den Verlauf und die Beurteilung der mündlichen Prüfung ist ein schriftliches oder elektronisches Protokoll, zu zu unterzeichnen ist, anzufertigen. Die handschriftliche Unterschrift kann auch elektronisch abgegeben werden.