TierSchKomV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 TierSchKomVInkrafttretenVerordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft § 9Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 9Schlußformel