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In das Auswahlverfahren kann einbezogen werden, wer
die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt,
nach den charakterlichen, geistigen und persönlichen Anlagen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz geeignet erscheint und
die Voraussetzungen nach § 22 der Saarländischen Laufbahnverordnung vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 778), in der jeweils geltenden Fassung erfüllt.
Vor der Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern sind die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Es kann auch einbezogen werden, wer die Voraussetzungen nach Absatz 1 im Zeitpunkt des Beginns des Grundstudiums (§ 22 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 GDBNDVerfSchVDV) voraussichtlich erfüllen wird.