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Die Länder überlassen dem Bund kontinuierlich digitale Geobasisdaten der Landesvermessung zur Nutzung bei der Wahrnehmung seiner öffentlichen nationalen und internationalen Aufgaben.
Digitale Geobasisdaten im Sinne von Absatz 1 sind: Inhalte, Qualität und Aktualität der digitalen Geobasisdaten richten sich nach den gültigen AdV-Beschlüssen.
Daten des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems ATKIS (Basis-DLM),
Rasterdaten der Topographischen Karten der Maßstäbe 1:25.000, 1:50.000, 1: 100.000,
Digitales Geländemodell 1:25.000 (DGM25),
Digitales Geländemodell 1:50.000 (DGM50),
sonstige verfügbare digitale geotopographische Informationen.
Die Länder verpflichten sich, die Daten nach Absatz 2 an das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) zu liefern. Das BKG ist im Rahmen des Absatzes 1 zur Abgabe der Daten berechtigt.