Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 des Rates vom 25. März 1969 zur Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, auf welche die Artikel 12, 13 Absatz 2 und Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften Anwendung finden
Die Vorrechte, Befreiungen und Erleichterungen, die in dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften vorgesehen sind, werden ausschließlich im Interesse der Gemeinschaften gewährt.
Erwägungsgrund 1 31969R0549
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