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Nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind Dokumente, die in einen der Geheimschutzgrade gemäß Artikel 10 der Verordnung Nr. 3 des Rates vom 31. Juli 1958 zur Anwendung des Artikels 24 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft eingestuft und nicht freigegeben worden sind.
Für Unterlagen, die sich für die Zwecke dieser Verordnung im Besitz der Agentur befinden, gelten die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments…
Unbeschadet des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai…
Diese Verordnung berührt nicht die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit…
Außer in den Fällen, in denen die Beratungen des Rates gemäß Artikel 8 öffentlich sind, werden die Abstimmungsergebnisse bei Entscheidungsprozessen, die zu…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte der Öffentlichkeit Zugang zu den im Rahmen dieser Verordnung erhobenen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.