Erwägungsgrund 16 32021D2121
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Kommission verpflichtet, betroffenen Personen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen und ihre Rechte als betroffene Personen zu achten. Die Kommission sollte gleichwohl ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen Rechten und den Zielen der im öffentlichen Interesse liegenden Archivierung im Einklang mit dem Datenschutzrecht herstellen.