Erwägungsgrund 5 31991R3922
Die „Joint Aviation Authorities“ (JAA), eine der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) angeschlossene Organisation, haben Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Durchführung gemeinsamer Vorschriften (Joint Aviation Requirements (JAR)) für alle Bereiche der Sicherheit und des sicheren Betriebs von Luftfahrzeugen getroffen.