Erwägungsgrund 3 31996R2406
Es ist eine begrenzte, aber ausreichende Zahl von Frischeklassen vorzusehen, wobei die Einteilung aufgrund angemessener Beurteilungschemata für die einzelnen Gruppen von Erzeugnissen erfolgt. Da nur Qualitätserzeugnisse gefördert werden sollen, sollten jedoch spätestens ab 1. Januar 2000 für Interventionsmaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation nicht mehr alle Frischeklassen in Frage kommen.