Erwägungsgrund 7 31996R2406
In Anbetracht der in den meisten Mitgliedstaaten üblichen Praxis empfiehlt es sich, daß der Berufshandel die Einteilung in Frischeklassen und Größenklassen vornimmt. Insbesondere für die Beurteilung des Frischegrades anhand organoleptischer Kriterien sollte die Zusammenarbeit mit Sachverständigen vorgesehen werden, die zu diesem Zweck von den betreffenden Berufsverbänden benannt werden.