Erwägungsgrund 1 31999R2793
Der Rat hat ein Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika (nachstehend „Abkommen“ genannt) geschlossen und durch den Beschluß 1999/753/EG bestimmt, daß das Abkommen vorläufig am 1. Januar 2000 in Kraft tritt.