Art. 9 Abs. 7 32014R1143Die Kommission lehnt einen Antrag auf Zulassung ab, wenn einschlägige Verpflichtungen aus dieser Verordnung nicht eingehalten werden.
Art. 11 Abs. 1 Buchst. a 32006R1896Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
wenn die in den Artikeln 2, 3, 4, 6 und 7 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
Art. 37 Abs. 2 Buchst. a 32019R0006Der Antrag entspricht nicht den Anforderungen dieses Kapitels.