Erwägungsgrund 6 32001R1488
Insofern als die Kommission die gesamte landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitende Industrie berücksichtig, ist der Herstellungszyklus für Waren, die nicht unter Anhang I fallen, in seiner Gesamtheit zu betrachten. Daher ist im Rahmen des oben genannten Verfahrens vorzusehen, dass Waren im aktiven Veredelungsverkehr in zwei, von verschiedenen Unternehmen durchgeführten Stufen hergestellt werden können.