Erwägungsgrund 5 32001R2056
Es ist notwendig, im Vorgriff auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 sofort konkrete Vorschriften zu erlassen, damit der Fischwirtschaft genügend Zeit bleibt, ihre Fanggeräte anzupassen.
Es ist notwendig, im Vorgriff auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 sofort konkrete Vorschriften zu erlassen, damit der Fischwirtschaft genügend Zeit bleibt, ihre Fanggeräte anzupassen.