Erwägungsgrund 7 32001R2497
Diese Verordnung gilt ab Inkrafttreten oder Beginn der vorläufigen Anwendung des Interimsabkommens und wird nach Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens weitergelten.
Diese Verordnung gilt ab Inkrafttreten oder Beginn der vorläufigen Anwendung des Interimsabkommens und wird nach Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens weitergelten.