Erwägungsgrund 3 32001R2497
Im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und im Interimsabkommen ist vorgesehen, dass bestimmter Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Kroatien im Rahmen von Zollkontingenten zollfrei oder zu ermäßigten Zollsätzen in die Gemeinschaft eingeführt werden können.