Erwägungsgrund 5 32003R0437
Die Daten über die Beförderung von Fluggästen, Fracht und Post im Luftverkehr sollten nach Möglichkeit mit den internationalen Daten vereinbar sein, die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zur Verfügung gestellt werden, und, soweit relevant, zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Daten für andere Verkehrsträger verglichen werden können.