Erwägungsgrund 4 32004R1480
Darüber hinaus bedarf es detaillierter Bestimmungen über die Mitteilungspflichten der türkisch-zyprischen Handelskammer oder einer anderen befugten Behörde, der Behörden der Republik Zypern und der Behörden der Östlichen Hoheitszone auf Zypern bezüglich der Art, der Mengen, des Bestimmungsorts und des Werts der Waren, für die Bescheinigungen ausgestellt werden und die über die Trennungslinie verbracht werden, sowie bezüglich der Anwendung etwaiger Sanktionen oder der Erhebung etwaiger Einfuhrabgaben.