Erwägungsgrund 8 32004R1480
Außerdem sollte geklärt werden, was unter den in Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 genannten Notfällen zu verstehen ist —
Außerdem sollte geklärt werden, was unter den in Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 genannten Notfällen zu verstehen ist —