Erwägungsgrund 5 32004R1480
Es sind Pflanzengesundheits-, Lebensmittelsicherheits- und sonstige Sicherheitsanforderungen festzulegen. Der Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ist sicherzustellen, und es sind detaillierte Vorschriften über die Ausstellung der Dokumente festzulegen, die die in Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 genannten Kontrollen betreffen. Bis zur Bestimmung der phytosanitären Situation der betreffenden Landesteile in Bezug auf die in Anhang I oder II der Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgelisteten relevanten Schadorganismen sollten spezifische Schutzmaßnahmen oder zusätzliche Kontrollen vorgeschrieben werden.