Erwägungsgrund 1 32004R1480
Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 sieht eine Sonderregelung für Waren vor, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt (nachstehend „betreffende Landesteile“ genannt), in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt.