Erwägungsgrund 2 32004R0533
In der Zagreber Erklärung des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmenden Länder vom 24. November 2000 wird bekräftigt, dass den betreffenden Ländern bei der Erfüllung der auf der Tagung des Europäischen Rates (Kopenhagen) im Juni 1993 festgelegten Kriterien und anhand der Fortschritte bei der Umsetzung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, insbesondere im Bereich der regionalen Zusammenarbeit, eine Beitrittsperspektive eröffnet wird.