Erwägungsgrund 7 32004R0533
Die Gemeinschaftshilfe sollte sich auf die Herausforderungen konzentrieren, die im Rahmen der Europäischen Partnerschaften festgelegt werden; diese sehen Leitlinien für die Finanzhilfe vor, die gemäß genau definierten Grundsätzen, Prioritäten und Bedingungen geleistet wird.