Erwägungsgrund 3 32004R0533
Der Europäische Rat bekräftigte am 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki seine Entschlossenheit, die europäische Perspektive der westlichen Balkanländer in vollem Umfang und wirksam zu unterstützen, und bestätigte, dass diese Länder uneingeschränkt Teil der Europäischen Union sein werden, sobald sie die festgelegten Kriterien erfüllen. Er billigte die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2003 einschließlich der „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration“. In der „Agenda von Thessaloniki“ werden Mittel und Wege zur Intensivierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses genannt, darunter auch der Entwurf von Europäischen Partnerschaften.