Erwägungsgrund 4 32004R0533
Gemäß der Erklärung des Gipfeltreffens EU-Westliche Balkanstaaten vom 21. Juni 2003 wird die „Agenda von Thessaloniki“ als gemeinsame Agenda der Europäischen Union und der westlichen Balkanländer betrachtet, die sich dazu verpflichten, sie umzusetzen. Der angereicherte Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet weiterhin den Gesamtrahmen für die Annäherung der westlichen Balkanländer bis hin zu ihrem Beitritt.