Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten unterrichten die betreffenden Erzeuger über die mit Artikel 5 Buchstabe f) bzw. g) der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 eingeführten neuen Begriffsbestimmungen für „Lieferung“ und „Direktverkauf“.
Eine endgültige Umwandlung einer Referenzmenge in eine andere aufgrund der in Absatz 1 genannten Begriffsbestimmung erfolgt auf Antrag des Erzeugers gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003.
die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels, die die…
Vor dem 1. Juli 2004 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission die Aufteilung der einzelbetrieblichen Referenzmengen auf Lieferungen und Direktverkäufe infolge…
Nach Eingang der Mitteilungen gemäß Artikel 25 teilt die Kommission die für jeden Mitgliedstaat in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 festgesetzte…
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 kann ein Erzeuger über eine oder zwei einzelbetriebliche Referenzmengen verfügen, eine für Lieferungen und…
Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 hinsichtlich der Aufteilung der einzelstaatlichen Referenzmengen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.