Erwägungsgrund 1 32004R0595
Die Regelung einer Abgabe im Milchsektor ist mit der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 um einen weiteren Elfmonatszeitraum ab dem 1. April 2004 verlängert worden. Es sind Durchführungsbestimmungen festzulegen, um den neuen Vorschriften der vorgenannten Verordnung Rechnung zu tragen. Diese Durchführungsbestimmungen sollten zum großen Teil auch die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 der Kommission vom 9. Juli 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor umfassen. Die Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 ist daher aufzuheben.