Erwägungsgrund 8 32004R0930
Nach Ablauf der Übergangsfrist sollten alle Rechtsakte, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in maltesischer Sprache veröffentlicht wurden, auch in dieser Sprache veröffentlicht werden —
Nach Ablauf der Übergangsfrist sollten alle Rechtsakte, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in maltesischer Sprache veröffentlicht wurden, auch in dieser Sprache veröffentlicht werden —