Erwägungsgrund 1 32005R0111
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, das am 19. Dezember 1988 in Wien verabschiedet wurde, nachstehend „Übereinkommen der Vereinten Nationen“ genannt, ist Teil der weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung unerlaubter Drogen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten hat die Gemeinschaft an den Verhandlungen teilgenommen und das Übereinkommen mit dem Beschluss 90/611/EWG des Rates im Namen der Gemeinschaft geschlossen.