Erwägungsgrund 5 32005R0111
Auf der Grundlage des Aktionsplans der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (2000—2004), der vom Europäischen Rat in Feira im Juni 2000 gebilligt wurde, veranlasste die Kommission eine Bewertung des Gemeinschaftssystems zur Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen, um Schlussfolgerungen aus der Umsetzung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu ziehen.