Erwägungsgrund 11 32005R1739
Um Herkunft und Verbleib von Zirkustieren jederzeit feststellen zu können, ist es angezeigt, innergemeinschaftliche Bewegungen von Zirkustieren über das mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission eingeführte Traces-System zu erfassen und die in der Verordnung (EG) Nr. 599/2004 der Kommission vom 30. März 2004 zur Festlegung einheitlicher Musterbescheinigungen und Kontrollberichte für den innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs festgelegten Bescheinigungsvorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel anzuwenden.