Erwägungsgrund 8 32005R1739
Tiergesundheitsvorschriften und Begleitpapiere bzw. Tierpässe für den innergemeinschaftlichen Handel wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates bereits für Hunde, Katzen und Frettchen und mit der Entscheidung 93/623/EWG der Kommission für Equiden festgelegt. Diese Pass- und Gesundheitsvorschriften sollten auch für Zirkustiere der betreffenden Arten zur Auflage gemacht werden.