Erwägungsgrund 6 32006R1610
Des Weiteren ist die Verwendung der bereits erteilten Lizenzen für die Einfuhr anderer Reisarten als Langkornreis A und Langkornreis B zu erlauben.
Des Weiteren ist die Verwendung der bereits erteilten Lizenzen für die Einfuhr anderer Reisarten als Langkornreis A und Langkornreis B zu erlauben.